Gebührenregelung
Für Sprachkurse für Nicht-Studierende des KIT (Studierende anderer Karlsruher Hochschulen sowie Mitarbeitende) werden Gebühren erhoben.
Die Gebühr ist bei der Anmeldung (Buchung des Kurses oder der Prüfung) zur Zahlung fällig. Wer die Gebühr nicht leistet, ist von der Kursteilnahme bzw. der Prüfung ausgeschlossen. Nachweise für eine Gebührenermäßigung sind vor der Überweisung einzureichen.
Bitte beachten Sie: Eine Erstattung der Gebühr ist nur bei einer Abmeldung vor Kursbeginn möglich.
Es gelten folgende Gebühren:
| Kurse à | Kursgebühr |
| 1 SWS | € 45,- |
| 2 SWS | € 90,- |
| 3 SWS | € 135,- |
| 4 SWS | € 180,- |
Regelung für die Gebührenermäßigung
Für Empfänger von Leistungen nach BAföG und andere, vgl. § 2 Abs. 3 der Satzung.
Aktuelle Gebührenhöhe (gemäß Änderungssatzung):
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Alle Nachweise, die zu einer Ermäßigung der Gebühr führen können, müssen grundsätzlich vor der Überweisung der Kursgebühr vorgelegt werden. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.
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Diejenigen, die zum Buchungstermin noch keinen aktuellen Bescheid vom BAföG-Amt bekommen haben, sollten sich von diesem eine vorläufige Bescheinigung ausstellen lassen, die bei der Buchung des Kurses abgegeben werden muss.
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Laden Sie den aktuellen Bescheid bei der Anmeldung im Portal hoch.
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Die Ermäßigung beträgt 50%.