Gebührenregelung

Für Sprachkurse für Nicht-Studierende des KIT (Studierende anderer Karlsruher Hochschulen sowie Mitarbeitende) werden Gebühren erhoben.
Die Gebühr ist innerhalb von 4 Tagen nach der Anmeldung per Überweisung zu entrichten.
Bitte Nachweise für Gebührenermäßigung vor der Überweisung einreichen.

Es gelten folgende Gebühren:

Kurse à Kursgebühr
1 SWS € 45,-
2 SWS € 90,-
3 SWS € 135,-
4 SWS € 180,-

Regelung für die Gebührenermäßigung

Für Empfänger von Leistungen nach BAföG und andere, vgl. geänderten § 3 der Satzung. Zur aktuellen Gebührenhöhe: Änderungssatzung.

  • Alle Nachweise, die zu einer Ermäßigung der Gebühr führen können, müssen grundsätzlich vor der Überweisung der Kursgebühr vorgelegt werden. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.

  • Diejenigen, die zum Buchungstermin noch keinen aktuellen Bescheid vom BAföG-Amt bekommen haben, sollten sich von diesem eine vorläufige Bescheinigung ausstellen lassen, die bei der Buchung des Kurses abgegeben werden muss.

  • Laden Sie den aktuellen Bescheid bei der Anmeldung im Portal hoch.

  • Die Ermäßigung beträgt 50%.