Gebührenregelung

Für Sprachkurse für Nicht-Studierende des KIT (Studierende anderer Karlsruher Hochschulen sowie Mitarbeiter) werden Gebühren erhoben.
Die Gebühr ist innerhalb von 4 Tagen nach der Anmeldung per Überweisung vom Girokonto zu entrichten.
Bitte Nachweise für Gebührenermäßigung vor der Überweisung einreichen.

Es gelten folgende Gebühren:

Kurse à Kursgebühr
1 SWS € 45,-
2 SWS € 90,-
3 SWS € 135,-
4 SWS € 180,-

Regelung für die Gebührenermäßigung

Für Empfänger von Leistungen nach BAföG und andere, vgl. geänderten § 3 der Satzung. Zur aktuellen Gebührenhöhe: Änderungssatzung.

  • Alle Nachweise, die zu einer Ermäßigung der Gebühr führen können, müssen grundsätzlich vor der Überweisung der Kursgebühr vorgelegt werden. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.

  • Diejenigen, die zum Buchungstermin noch keinen aktuellen Bescheid vom BAföG-Amt bekommen haben, sollten sich von diesem eine vorläufige Bescheinigung ausstellen lassen, die bei der Buchung des Kurses abgegeben werden muss.

  • Reichen Sie eine Kopie des aktuellen Bescheids nach, sobald Sie ihn erhalten haben:


    SpZ-Briefkasten, Geb. 50.20, Adenauerring 2, 3. OG, Zi. 313


    oder per Post an:


    Sprachenzentrum, Adenauerring 2, 76131 Karlsruhe

  • Die Ermäßigung beträgt 50%.